Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG
über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder
Termine nach Vereinbarung - Paartermine aus inhaltlichen Gründen erwünscht!
Kosten:
- Einzelberatung 60€/60 Min.
- Paarberatung erwünscht: 35€/Person pro Stunde - rechnen Sie bitte mit ca. 1,5 Stunden !!
- Gruppentarif - derzeit keine Termine geplant!